Adobe Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für Adobe

Lizenzen

Persönliche Lizenzen

Jede Lizenz muss einer bestimmten Person zugeordnet werden. Für jede Person wird jeweils eine eigene Lizenz benötigt. Personen, denen eine Lizenz zugewiesen wurde, können die Software dann an verschiedenen Geräten nutzen.

Shared Device Lizenzen

Jede Lizenz wird einem bestimmten Gerät zugeordnet und kann an diesem Gerät von unterschiedlichen Personen genutzt werden. Für jedes Gerät wird jeweils eine eigene Lizenz benötigt.
Zur Nutzung von Shared-Device-Lizenzen ist ebenfalls die Anmeldung an der Software mit einem persönlichen Adobe Benutzerkonto erforderlich.

Bestimmungen und Informationen des Herstellers

Das Angebot von Adobe unterliegt Bestimmungen aus dem Rahmenvertrag Adobe Enterprise Term License Agreement, den Allgemeine Nutzungsbedingungen von Adobe und produktspezifischen Vorgaben.

Die wichtigsten Bestimmungen sind von Adobe veröffentlicht.

Ergänzende Regelungen

Für die Informationsverarbeitungssysteme der Hochschule Coburg werden ergänzende Regelungen getroffen:

  • Die Software ist ausschließlich zu dienstlichen Zwecken oder für dienstliche Projekte einzusetzen.
  • Über jede Nutzung von Adobe Stock Bildern sind von den Nutzerinnen und Nutzern durchgängig Aufzeichnungen zu führen. Es sollen zudem unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht stets Quellenangaben bei der Nutzung erfolgen. Nach dem Ende des Vertrages dürfen Werke mit Adobe Stockbildern nicht weiter genutzt werden, insbesondere nicht vervielfältigt werden.
  • Eine Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten (etwa Gesundheitsdaten) im Rahmen der On-Demand-Dienste außer für Adobe Sign und Document Cloud ist nicht gestattet, ebenso die Dienstnutzung in Russland oder China.
  • Einzelne Dienste könnten zudem der Datenschutzrichtlinie von Adobe unterliegen: https://www.adobe.com/de/privacy/policy.html
  • Sicherungen und Archivierung der Daten muss eigenverantwortlich durch die Nutzenden erfolgen.
  • Die Speicherung eigener Inhalte, Wissenssammlungen oder im Austausch über Adobe Cloudlösung erhaltener Inhalte sind primärer Einsatzzweck.
  • Allgemein gilt: Unveröffentlichte Personenbezogene Daten von Personen, die nicht Adobe Cloudlösungen nutzen (Fall 1), dürfen ebenso wenig wie Daten, die besonderer Geheimhaltung (Fall 2) unterliegen, unverschlüsselt in das Speicherangebot des Dienstes übergeben werden.
    • Beispiele für Fall 1 sind etwa Anwesenheitslisten oder Listen von Teilnehmenden einer Veranstaltung, für Fall 2 Krankmeldungen und Forschungsverträge mit Geheimhaltung.
    • Werden Daten verschlüsselt gespeichert, muss der Schlüssel den Passwortvorgaben der Benutzungsordnung der Einrichtung entsprechen oder gleichwertig sicher sein. Das genutzte Verschlüsselungsverfahren hat der technischen Richtlinie BSI TR-02102-1 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu entsprechen.
  • Soweit mit der Anwendung personenbezogene Daten Dritter verarbeitet werden, müssen die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten und die Erfüllung der Informationspflichten sichergestellt werden.
  • Sozialdaten und Personalaktendaten dürfen grundsätzlich nicht mit den On-Demand-Diensten verarbeitet werden.