AGB

Allgemeine Auftragsbedingungen der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg

November 2023

Grundlagen

1) Die Allgemeinen Auftragsbedingungen (im Folgenden „AAB“) der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (im Folgenden „HS Coburg“) berücksichtigen die allgemeinen Verhältnisse, die bei Vertragsschlüssen infolge ständiger Vergabepraxis gegeben sind. Es handelt sich um zusätzliche Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B).

2) Durch Vereinbarung dieser ABB ist die VOL/B Bestandteil des Vertrages soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.

Geltung

3) Die AAB gelten für alle Aufträge über die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Kauf oder die Herstellung von Waren.

4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, gelten nur, wenn sie von der HS Coburg ausdrücklich und schriftlich angenommen sind. Dies trifft auch dann zu, wenn auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Auftragsbestätigungen Bezug genommen wird.

Auftrag

5) Jeder Auftrag ist schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Abweichungen vom Auftrag bedürfen der Schriftform. Der Auftrag gilt auch dann zu den gestellten Bedingungen als angenommen, wenn der HS Coburg nicht innerhalb von acht Tagen eine ablehnende Erklärung zugeht.

Lieferung 

6) Die im Auftrag angegebene Lieferfrist ist für den Auftragnehmer bindend und unbedingt einzuhalten. Für den Beginn der Lieferfristen ist das Bestelldatum maßgebend. Bei Überschreiten der Lieferfristen von mehr als 14 Tagen kann die HS Coburg einen Verzugsschaden für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,5 % bis maximal 8 % des Nettowertes der Gesamtlieferung bzw. desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der wegen der nicht rechtzeitigen Lieferung einzelner dazugehöriger Gegenstände nicht zweckdienlich genutzt werden kann, verlangen.

7) Die Lieferung von Geräten, Maschinen und Anlagen hat – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist – frei Verwendungsstelle einschließlich gebrauchsfertiger Aufstellung, Montage etc. zu erfolgen. Notwendiges Hilfspersonal ist vom Auftragnehmer kostenlos zu stellen. Verwendungsstelle ist mangels anderweitiger Vereinbarung oder Angabe im Auftrag die Lieferanschrift. Sofern für die Lieferung besondere Vorkehrungen zu treffen sind, sind diese rechtzeitig mit der Bedarfsstelle abzustimmen.

8) Teillieferungen sind nur nach Vereinbarung zugelassen und als solche zu kennzeichnen. Jeder Lieferung sind Lieferscheine in doppelter Ausfertigung beizugeben, die den Inhalt der Sendung (insbesondere Stückzahl, Preisangabe, Bestellnummer) genau bezeichnen.

Gefahr- und Eigentumsübergang

9) Die Gefahr geht auf die HS Coburg über, wenn die Ware an der Verwendungsstelle vereinbarungsgemäß übergeben worden ist. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Abnahme auf die HS Coburg über.

10) Mit Gefahrübergang geht das uneingeschränkte Eigentum an der jeweiligen Ware oder dem jeweiligen Werk auf die HS Coburg über.

Rechte Dritter

11) Der Auftragnehmer ist verpflichtet zu prüfen, ob seine Leistungen gegen in- oder ausländische gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verstoßen. Eine derartige Pflicht besteht für die HS Coburg nicht.

12) Der Auftragnehmer stellt die HS Coburg von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Verletzungen gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte frei und trägt die Kosten, die der HS Coburg in diesem Zusammenhang entstehen.

Verpackung, Umweltschutz

13) Verpackungen sind auf das unbedingt Nötige zu beschränken. Es gelten die Vorschriften des Verpackungsgesetzes (VerpackG).

14) Transportverpackungen hat der Auftragnehmer ohne Gewährleistung für die Beschaffenheit zurückzunehmen. Der Auftragnehmer gewährleistet insoweit eine umweltgerechte Entsorgung. Alle Rücksendungen durch die HS Coburg erfolgen unfrei.

15) Entsprechend den Richtlinien des Freistaates Bayern werden Hinweise und Ausführungsvorschläge für umweltfreundliche Lösungen der Lieferungen und Leistungen ausdrücklich erbeten.

Mängelrüge, Gewährleistung 

16) Der HS Coburg stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte in vollem Umfang zu. Insbesondere ist die HS Coburg berechtigt, nach ihrer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Schadensersatz zu verlangen.

17) Bei Gefahr im Verzug ist die HS Coburg berechtigt, nach entsprechender Anzeige an den Auftragnehmer Mängelbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers selbst vorzunehmen.

Preise, Zahlung 

18) Die vereinbarten Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Mit ihnen sind, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Verpackung und sonstiger Kosten und Lasten abgegolten.

19) Die Rechnung ist in doppelter Ausfertigung an die Hochschule Coburg, Abteilung Finanzen und Controlling, Friedrich-Streib-Straße 2, 96450 Coburg unter Angabe der Auftragsnummer, der Warenbezeichnung/-menge sowie des Gesamtpreises auszustellen und bei dieser möglichst mit dem bestätigten Lieferschein einzureichen. Bei Instandsetzung sind Materialkosten, Arbeitszeit und Stundenlohn getrennt zu erläutern.

20) Vertraglich vereinbarte oder in den Rechnungen angebotene Skonti werden in Anspruch genommen. Die Skontofrist muss aus verwaltungstechnischen Gründen 21 Tage betragen. Sie beginnt mit dem Tag des Eingangs der Rechnung bei vorgenannter Stelle, jedoch nicht vor Lieferung bzw. Abnahme. Geben die gelieferten Gegenstände oder die Rechnung Anlass zu Beanstandungen, beginnt die Skontofrist erst nach Behebung der Mängel bzw. mit dem Tag des Eingangs der neuen und einwandfreien Lieferung oder der berichtigten Rechnung bei der Abteilung Finanzen der HS Coburg.

21) Die Zahlung erfolgt durch die HS Coburg grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen vom Tag der Abnahme bzw. wenn dieser Tag später liegt, vom Tage des Rechnungseingangs an. Hat der Auftragnehmer Verzögerungen zu vertreten (z.B. Vorlage nicht aufgegliederter Rechnungen), oder liegt ein ordnungsgemäß gerügter Mangel vor, beginnen die genannten Fristen (für den gerügten Gegenstand) mit Beseitigung des Mangels.

22) Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das vom Empfangsberechtigten auf der Rechnung angegebene Konto.

Datenschutz

23) Der Auftragnehmer beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und darf die aus dem Bereich der HS Coburg erlangten Daten und Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten,

24) Die HS Coburg verwendet die Daten des Auftragnehmers ausschließlich für innerbetriebliche (Abrechnungs-)Zwecke. Im Übrigen sind die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung maßgebend.

Sonstiges

25) Die Abtretung der Forderung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der HS Coburg wirksam.

26) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

27) Gerichtsstand für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Coburg.