Ausschüsse und Beauftragte

Aktive Gestaltung des Hochschullebens

An der Hochschule Coburg gibt es eine Vielzahl an Gremien und verantwortlichen Personen, die sich aktiv um die Gestaltung und Organisation des Hochschullebens kümmern. Diese Strukturen sorgen dafür, dass wichtige Themen wie Forschung, Lehre und studentische Belange effektiv koordiniert und umgesetzt werden. Dabei spielen sowohl interne Ausschüsse als auch speziell beauftragte Personen eine zentrale Rolle, um eine hohe Qualität in allen Bereichen sicherzustellen und die Interessen der Hochschulangehörigen zu vertreten.

Ausschüsse

Arbeitsgruppe Kunst am Bau

Die Arbeitsgruppe Kunst am Bau beschäftigt sich mit existierenden Kunstwerken der Hochschule (Fassade, Innen- oder Außenraum), deren Relevanz, Urheberschaft und Standorten. Teilgebiete sind unter anderem die „Kunst am Bau“, Neuplatzierung bestehender Kunstwerke oder die Platzierung neuer Kunstwerke. Zu Beginn strebt die Arbeitsgruppe eine Broschüre über die historisch entstandenen Kunstwerke an.

Ausschuss für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs

Dieser Ausschuss befasst sich mit der Förderung und Entwicklung der Forschungsaktivitäten sowie der Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Zu seinen Aufgaben gehören die strategische Planung und Koordination von Forschungsprojekten, die Sicherstellung der Qualität wissenschaftlicher Arbeiten und die Schaffung von Rahmenbedingungen, die jungen Forschenden optimale Bedingungen für ihre wissenschaftliche Laufbahn bieten.

Ethikkommission

Die Ethikkommission (EK) der Hochschule Coburg hat die Aufgabe, ethische Fragen berührende Forschungsvorhaben zu beurteilen und dazu Stellungnahmen abzugeben. Die Einschätzung der ethischen Relevanz obliegt der Verantwortung der Forschenden und Beteiligten für die von ihnen betriebenen Forschungsvorhaben. Betreuende, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Studierende (Abschlussarbeiten) sind vollumfänglich verantwortlich für die Einhaltung der ethischen Grundsätze der Hochschule Coburg. Das betrifft im Wesentlichen Forschungsvorhaben am Menschen. Hieraus ergibt sich, dass nicht für jede Studie oder Abschlussarbeit, die z.B. eine Befragung beinhaltet, ein Ethikvotum beantragt werden muss.

IT-Lenkungsrat

Schiedskommission

Grundlage
Die Schiedskommission geht aus den Grundsätzen der Hochschule über die Vergabe von Leistungsbezügen und Forschungs- und Lehrzulagen hervor.

Aufgabe
Professor:innen, die eine sie betreffende Entscheidung nach den Grundsätzen der HS als nicht angemessen erachten, können sich an die Schiedskommission wenden. Die Schiedskommission soll auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken.

Zusammensetzung und Amtszeit
Sie setzt sich zusammen aus zwei Professorinnen und Professoren sowie der Gleichstellungsbeauftragte für Frauen in Wissenschaft und Kunst zusammen. Die Dauer der Besetzung richten sich nach der Amtszeit des Senats.

Prüfungsausschuss

Die Zusammensetzung sowie die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind in § 28 APO geregelt:

Der Prüfungsausschuss ist für alle Prüfungsangelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich einem anderen Prüfungsorgan zugewiesen sind.
Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:

1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen müssen,
2. die Entscheidung von grundsätzlichen Fragen der Zulassung zu den Prüfungen sowie in sonstigen Prüfungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung,
3. die Überwachung der vorschriftsmäßigen Anwendung der Prüfungsbestimmungen,
4. die Behandlung von Widersprüchen gegen Prüfungsentscheidungen sowie die Entscheidung über Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten.

Ständige Auswahlkommission für Forschungsprofessuren

Senatsausschuss für Lehre und Studium

Der Senatsausschuss für Lehre und Studium – kurz LuSt – ist ein vom Senat gemäß Art. 35 Abs. 4 Satz 1 BayHIG eingesetztes Beratungsgremium. Es tagt hochschulöffentlich mindestens einmal im Semester und befasst sich fakultätsübergreifend mit den Rahmenbedingungen des Studiums und der Qualitätsentwicklung der Lehre. Stimmberechtigte Mitglieder der LuSt sind

  1. die Studiendekaninnen und -dekane sowie die Vizepräsidentin für Bildung und Diversity
  2. je eine Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden pro Fakultät
  3. der/ die Gleichstellungsbeauftragte.

Nicht stimmberechtigt vertreten ist das Referat für Lehrinnovation und -qualität.

Beauftragte

Ansprechperson für Antidiskriminierung

Die Hochschule Coburg legt großen Wert auf einen fairen und wertschätzenden Umgang miteinander. Alle Mitglieder der Hochschule – Studierende wie auch Mitarbeitende der Hochschule – sind dazu aufgerufen auf allen Ebenen respektvoll zusammenzuarbeiten und eine Kultur des Hinsehens zu pflegen. Die Hochschule Coburg toleriert keine Gewalt, Belästigung sowie mittelbare und unmittelbare Benachteiligung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Aus diesem Grund richtete die Hochschule diese Stelle ein.

Ombudsperson für die Wissenschaft

Auch in der Wissenschaft kann es zu fachlichen Konflikten zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kommen. Deshalb wird eine neutrale Ombudsperson, die die Parteien angemessen beraten und zwischen ihnen vermitteln kann, eingesetzt. Zudem berät die Ombudsperson zu Fragen der „guten wissenschaftlichen Praxis“ und des wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Als Ombudsperson ist Prof. Dr. Jens Grubert dazu verpflichtet, alle Anliegen vertraulich zu behandeln. Das gilt zum Schutz der involvierten Personen auch über den Abschluss eines Falles hinaus. Bei seiner Tätigkeit orientiert er sich am DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat darüber hinaus ein Online-Portal „Wissenschaftliche Integrität“ eingerichtet. In diesem Portal finden Nutzende die Leitlinen und entsprechende Erläuterungen. Hinzu kommen wissenschaftsbereichsspezifische Kommentierungen, Fallbeispiele, eine Übersicht über häufig gestellte Fragen, Verweise auf Gesetze und andere Normen, zugehörige DFG-Stellungnahmen sowie externe Quellen. Die DFG selbst beteiligt sich jedoch nicht an Vorgängen an der Hochschule Coburg. Die Ombudspersonen sind in ihrer Funktion vollkommen eigenständig und arbeiten ehrenamtlich.