Ansprechperson für Antidiskriminierung

Weisungsunabhängige Ansprechperson für Antidiskriminierung (gemäß Art. 25 BayHIG)

Die Hochschule Coburg legt großen Wert auf einen fairen und wertschätzenden Umgang miteinander. Alle Personen der Hochschule – Studierende wie auch Mitarbeitende der Hochschule – sind dazu aufgerufen, auf allen Ebenen respektvoll zusammenzuarbeiten und eine Kultur des Hinsehens zu pflegen. Die Hochschule Coburg toleriert keine Gewalt, Belästigung sowie mittelbare und unmittelbare Benachteiligung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Aus diesem Grund richtete die Hochschule diese Stelle ein.

Zu den Aufgaben zählt:

  • vertrauliche Erst- und Verweisberatung in allen Fällen von Diskriminierung,
  • Beratung, Entgegennahme, Sachverhaltsermittlung und Koordinierung im formellen Beschwerdeverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Erarbeitung präventiver und kurativer Maßnahmen zur Sensibilisierung und Vermeidung von Diskriminierungen aller Art.
  • Erstellung einer Antidiskriminierungsrichtlinie. Hierin werden Handlungsempfehlungen und -möglichkeiten für den Fall von grenzverletzendem Verhalten aufgezeigt. Die Antidiskriminierungsrichtlinie benennt u.a. Anlaufstellen für Betroffene und Hilfesuchende und regelt den Umgang mit Beschwerden.

Die Ansprechperson für Antidiskriminierung ist gleichzeitig die Ansprechperson für alle Hochschulmitglieder, wenn sie mit Antisemitismus konfrontiert werden.

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