Prüfungsleistungen

Das Bachelor- und Masterstudium führt zu international anerkannten akademischen Abschlüssen. Um einen Bachelor- bzw. Masterabschluss zu erreichen, sind Prüfungsleistungen zu erbringen. Jedes Modul, das im Studium absolviert werden muss, schließt mit einer Prüfung ab. Von Anfang an gehen alle Prüfungen mit einer festgelegten Gewichtung in die Gesamtabschlussnote ein. Rechtsgrundlage für die zu absolvierenden Module und die Art der Prüfungen ist die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) des jeweiligen Studiengangs, die zu Studienstart gültig ist.

Arten von Prüfungen

Je nach Studiengang und Modul gibt es verschiedene Prüfungsformen. Die wichtigsten sind:

  • Schriftliche Prüfung
  • Hausarbeit
  • Präsentation
  • Wissenschaftlicher Bericht
  • Mündliche Prüfung

In den design-orientierten Studiengängen sind auch üblich:

  • Prüfungsstudienarbeiten
  • Portfolio
  • Schriftlicher Projektbericht
  • Schriftliche Umsetzungsdokumentation

Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist die Abschlussarbeit des Studiums. Mit ihr stellen die Studierenden unter Beweis, dass sie eigenständig wissenschaftlich arbeiten können. In der Regel haben die Studierenden vier Monate Zeit für die Bachelorarbeit.

Prüfungsorganisation

An der Hochschule Coburg werden die Prüfungen zentral organisiert. Die Studierenden müssen sich zu den Prüfungen, an denen sie teilnehmen möchten, online im Studierendenportal anmelden.
Es gibt klar geregelte Anmeldungsfristen, die durch den Prüfungsausschuss der Hochschule festgelegt und zu Semesterbeginn per Rundmail bekannt gegeben werden. Diese Termine sind Ausschlussfristen. D.h. nur wer sich innerhalb dieser Fristen zu den Prüfungen anmeldet, kann an ihnen teilnehmen.

Institutionen

In der Hochschule gibt es zwei Institutionen, die sich mit Prüfungen befassen:

  • Das Prüfungsbüro der Hochschule organisiert die Prüfungen und macht die Prüfungsverwaltung.
  • Die Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs bzw. der jeweiligen Fakultät.
    Jeweils ist diese mit einem Vorsitzenden bzw. einer Vorsitzenden besetzt. Die Prüfungskommission entscheidet beispielsweise über

    • die Anrechnung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen
    • Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften
    • Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen.
    • Sie bestätigt die Ausgabe von Abschlussarbeiten, meldet die Endnoten für Abschlussarbeiten und Notenänderungen an das Prüfungsamt und
    • bestätigt Teilprüfungsleistungen