Nutzungsordnung-Web
Nutzungsordnung für die Veröffentlichung von Informationen auf Rechenanlagen der Hochschule Coburg
Fassung vom 24. Januar 2007
§ 1 Einrichtung und Betrieb von Informationsservern der Hochschule Coburg
(1) Das Hochschulrechenzentrum betreibt die Informationsserver der Hochschule Coburg und stellt allen Organisationseinheiten einen angemessenen Platz für ihre Veröffentlichungen zur Verfügung.
(2) Alle Informationen über die Hochschule werden unter der offiziellen Domain der Hochschule Coburg veröffentlicht.
§ 2 Einrichtung und Aufgaben der Web-Redaktion
(1) An der Hochschule wird eine Web-Redaktion eingerichtet. Diese besteht aus mindestens sechs Mitgliedern, die von der Hochschulleitung bestellt werden.
(2) Der Web-Redaktion gehören mindestens an:
1 Mitglied Referat der Hochschulleitung
1 Mitglied Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
1 Mitglied Hochschulrechenzentrum
3 Mitglieder aus den Fakultäten
Die Web-Redaktion kann im Bedarfsfall weitere Fachleute zu ihren Sitzungen oder den einzelnen Tagesordnungspunkten hinzuziehen.
(3) Die Web-Redaktion beschließt die Festlegung und Weiterentwicklung eines Basislayouts.
(4) Der Web-Redaktion obliegen die fortlaufende Pflege des Systems, Optimierung, Prüfung und gegebenenfalls Sanktionierung der unter der offiziellen Domain der Hochschule Coburg veröffentlichten Seiten nach Maßgabe der vorliegenden Nutzungsordnung.
(5) Der Präsident oder die Hochschulleitung können Beschlüsse der Web-Redaktion außer Kraft setzen. Der Präsident oder die Hochschulleitung können der eb-Redaktion im Bedarfsfall weitere Aufgaben zuweisen.
§ 3 Arbeitsweise der Web-Redaktion
(1) Das Mitglied des Referats der Hochschulleitung übernimmt den Vorsitz der Web-Redaktion.
(2) Der oder die Vorsitzende der Web-Redaktion lädt mindestens eine Woche vorher zu einer Sitzung ein.
(3) Der Einladung zu den Sitzungen ist eine Tagesordnung beizufügen, die sich aus den Vorschlägen der Mitglieder der Web-Redaktion zusammensetzt.
(4) Die endgültige Tagesordnung wird zu Sitzungsbeginn beschlossen.
(5) Die Web-Redaktion ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
(6) Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
(7) Stimmübertragungen sind möglich. Jedes Mitglied kann seine Stimme auf ein anderes Mitglied übertragen, sofern er oder sie dies dem oder der Vorsitzenden vorher mitgeteilt hat.
(8) Über jede Sitzung wird eine Ergebnisniederschrift angefertigt und an die Mitglieder der Web-Redaktion und die Hochschulleitung verteilt sowie für alle Mitglieder der Hochschule zugänglich auf den Internetseiten der Hochschule eingestellt.
§ 4 Anforderungen an die Internetseiten der Hochschule Coburg
(1) Die veröffentlichten Inhalte dürfen nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Persönlichkeits-, Urheber-, Presse- und Strafrechts verstoßen. Insbesondere sind alle beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen oder pornographischen Äußerungen oder Abbildungen verboten sowie entwertende Äußerungen zur ethnischen Herkunft, zum Geschlecht, zur Religion oder Weltanschauung, zur Behinderung, zum Alter oder zur sexuellen Identität einer Person zu unterlassen. Externe Links auf Quellen, die solche Äußerungen oder Abbildungen enthalten, dürfen nicht geschaltet werden. Eine Beachtung der Anstandsregeln im Netz („Nettiquette“) wird empfohlen.
(2) Alle Seiten müssen dem von der Web-Redaktion festgelegten Basislayout entsprechen.
(3) Die Web-Redaktion entscheidet, welche Seiten das Basislayout nicht berücksichtigen müssen.
Dazu können u.a. gehören:
- Projektseiten von Studierenden, die keine offiziellen Inhalte der Hochschule wiedergeben
- – Seiten zu Veranstaltungen und Projekten an der Hochschule, zu denen ein separater Internetauftritt angeboten wird, bzw. die gemeinsam mit anderen Partnern betrieben werden. Allerdings soll auf diesen Seiten ein deutlicher Hinweis auf die Internetseiten der Hochschule Coburg erfolgen.
- Seiten mit Applikationen, wie z.B. Webmail, die sich nur schwer an das Basis-Layout anpassen lassen
(4) Die Benutzungsordnung des Deutschen Forschungsnetzes (DFN)
(http://www.dfn.de/dfn/nutzord-inhalt.html) ist einzuhalten.
(5) Das Logo und andere offizielle Kennzeichen der Hochschule dürfen nur auf Seiten verwendet werden, deren Inhalt im Zusammenhang mit Lehre, Forschung oder der Wahrnehmung der gesetzlich zugewiesenen bzw. von den zuständigen Gremien der Hochschule beschlossenen Aufgaben stehen.
(6) Jede Seite muss eindeutige Angaben darüber enthalten, wer der Ansprechpartner für die Inhalte und wer der Ansprechpartner für die technische Umsetzung ist. An Stelle des Namens des Ansprechpartners kann auch die Organisationseinheit erscheinen, sofern eine eindeutige personale Zuständigkeit erkennbar ist. Außerdem muss jede Seite das Datum ihrer Erstellung bzw. ihrer letzten Änderung enthalten.
(7) Alle Seiten müssen regelmäßig von den für die Inhalte zuständigen Ansprechpartnern auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden.
(8) Bei Missachtung der Nutzungsordnung steht der Web-Redaktion das Recht zu, entsprechende Mahnungen an die betreffenden Ansprechpartner und deren Organisationseinheiten auszusprechen. Sollten die angemahnten Missachtungen nicht innerhalb einer von der Web-Redaktion festgelegten Frist behoben werden, steht der Web-Redaktion das Recht zu, selbst entsprechende Korrekturen vorzunehmen bzw. die Seiten abzuschalten. Die Kontrolle, Mahnung und Korrektur von Seiten kann auf einzelne Personen übertragen werden. Bei Verstößen gegen § 4, Abs. 1 können der Präsident der Hochschule Coburg, die Hochschulleitung bzw. die Web-Redaktion eine sofortige Abschaltung ohne vorherige Mahnungen vornehmen.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Ein Verweis auf die „Nutzungsordnung für die Veröffentlichung von Informationen auf Rechenanlagen der Hochschule Coburg“ ist im Impressum des Internetauftritts der Hochschule anzugeben.
(2) Diese Nutzungsordnung ersetzt die „Regeln für die Veröffentlichung von Informationen auf Rechenanlagen der Fachhochschule Coburg“ vom 10. Oktober 1997, ihre Ausführungsbestimmungen vom 27. Juli 2003 sowie die „Vorläufige Geschäftsordnung für die www-Redaktion der Fachhochschule Coburg“ vom 10. Juli 2003. Die Mitglieder der bisherigen www-Redaktion bilden die Web-Redaktion. Ihre Amtszeit beginnt mit dem Inkrafttreten dieser Nutzungsordnung.
(3) Die Nutzungsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung durch die Hochschulleitung in Kraft.