Stabsstelle Arbeits- und Informationssicherheit
Weisungsfreiheit und Verantwortlichkeit
Die Stabsstelle Arbeits- und Informationssicherheit ist direkt der Hochschulleitung unterstellt und wird von einem Sicherheitsingenieur geleitet. Sie ist in der Durchführung ihrer Aufgaben weisungsfrei und nur der Hochschulleitung verantwortlich.
Aufgaben
- Beratung der Hochschulleitung und der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, insbesondere bei Planung, Ausführung und Unterhalt von Betriebsanlagen und sozialen Einrichtungen, Beschaffung technischer Arbeitsmittel und Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
- Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel sowie der Arbeitsverfahren
- Beobachtung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, d.h. Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen. Weiterleitung festgestellter Mängel an den Arbeitgeber und weitere für Arbeitsschutz / Unfallverhütung verantwortliche Personen
- Vorhalten der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und bei Bedarf Weitergabe an die im Arbeitsschutz tätigen oder verantwortlichen Personen
- Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel insbesondere vor Inbetriebnahme sowie der Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung.
- Bericht an die Hochschulleitung im Hinblick auf die Durchführung des Arbeitsschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich ständig Bericht zu erstatten.
Krisenmanagement an der Hochschule Coburg
Die Hochschule Coburg verfügt über ein Team von ca. 35 Hochschulangehörigen, das in der Lage ist, im Gefahrensfall einzelne oder alle Gebäude der Hochschule zu evakuieren. Das Evakuierungsteam arbeitet mit externen Partnern von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zusammen.