Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst
Aufgaben der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst
Die Aufgaben der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst sind im Bayerischen Hochschulgesetz definiert. Dort heißt es: „Die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern.“ (BayHschG, Art. 4, Abs. 2, Satz 1)
Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst beraten und unterstützen die Hochschule bei:
- der Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit
- der Vermeidung bzw. Beseitigung von Nachteilen für Studentinnen, Professorinnen und weibliche Lehrpersonen
durch
- Vertretung von Fraueninteressen in den Hochschulgremien
- Mitwirkung bei der Erhöhung des Frauenanteils bei Professuren
- Information über Fördermöglichkeiten für Studentinnen
- Information über berufliche Perspektiven von Frauen
- Organisation von Veranstaltungen zur Vermittlung und Einübung spezifischer Schlüsselqualifikationen (z.B. Bewerbungs- und Verhandlungstrainings) für Studentinnen
- Beratung bei Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen
- Unterstützung und Förderung frauenspezifischer Themen in Lehre, Forschung und Praxis
- Kooperation mit Institutionen, Frauenverbänden, Schulen etc. außerhalb der Hochschule.
Die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Hochschule werden vom Senat der Hochschule gewählt. Sie verrichten ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Dienstaufgaben. Die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der bayerischen Hochschulen koordinieren ihre Tätigkeit auf Landesebene. Sie arbeiten in der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen (LaKoF Bayern) zusammen.
In diesem Rahmen
- veranstalten sie regelmäßig Fachtagungen;
- informieren sie die Öffentlichkeit über die Situation von Frauen an den Hochschulen;
- nehmen sie Stellung zu Fragen der Gleichstellungspolitik;
- regen sie Fördermaßnahmen für Frauen im Hochschulbereich an;
- setzen sie sich ein für die besonderen Belange der Hochschulen
Die wesentlichen Eckpunkte zur Förderung der Gleichstellung sind festgehalten im Gender Equality Plan, dem Gleichstellungsaktionsplan der Hochschule Coburg. Hier bekommen Sie Einsicht in den Gender Equality Plan.