Gleichstellungsbeauftragte

Gleiche Chancen für Frauen und Männer

Grundlage für die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für das wissenschaftsstützende Personal der Hochschule. Die Ziele ihrer Arbeit sind die Erhöhung der Anteile von Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, die Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

  • Unterstützung der Dienststelle bei der Aufstellung des Gleichstellungskonzeptes;
  • Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungskonzeptes für das wissenschaftsstützende Personal;
  • Mitwirkung in der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen (Lakof);
  • Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern;
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf;
  • Mitwirkung in allen Bereichen, die Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben;
  • Beratung in Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen.

Grundlage für ihre Arbeit ist  das aktuelle Gleichstellungskonzept der Hochschule Coburg.

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