Hochschulgebäude von außen

Wissenschaftsstützendes Personal

Service und Verwaltung

"Mit nur einer Hand lässt sich kein Knoten knüpfen.“ - Volksweisheit aus der Mongolei

Damit das Studium gelingt, Studienabschlüsse nachgewiesen und Forschungsprojekte bearbeitet werden können, braucht eine Hochschule vielfältige Service- und Verwaltungsstrukturen. Sie werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich geschaffen und ausgefüllt.

Hochschulverwaltung

Die Hochschule beschäftigt Kolleginnen und Kollegen in der Studien- und Prüfungsverwaltung, der Fakultäts- und Institutskoordination, im Personalbereich, im Bereich Hochschulfinanzen und -controlling, im Hochschulrechenzentrum, im Gebäudemanagement sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und dem Veranstaltungsmanagement.

Studierendenservice

Die Hochschule Coburg legt Wert auf individuelle Förderung ihrer Studierenden. Sie beschäftigt daher Kolleginnen und Kollegen, die sich beispielsweise in der Studienberatung, dem Career Service, dem International Office, dem Referat Gesunden Hochschule oder dem IT-Service engagieren.

Arbeitsfelder für wissenschaftsstützendes Personal

Die Hochschule Coburg sucht immer wieder qualifiziertes Personal. Dazu gehören z.B.:

  • IT-Fachkräfte
  • Verwaltungsfachleute
  • Betriebswirtinnen und Betriebswirte
  • Beamtinnen und Beamte
  • Pädagoginnen und Pädagogen
  • Labortechnikerinnen- und techniker
  • Industriemeisterinnen und Industriemeister sowie
  • Beschäftigte in der Hausverwaltung und der Hausmeisterei

Die Hochschule Coburg bietet ihrem wissenschaftsstützendem Personal:

  • abwechslungsreiche Aufgaben in einem innovativen Umfeld
  • Umgang mit jungen Menschen
  • ein offenes, kollegiales Betriebsklima mit kurzen Wegen
  • flexible und mobile Arbeitszeitmodelle
  • regelmäßige Weiterbildungsmöglichkeiten, vielseitige Veranstaltungen, Gesundheits- und Sportangebote etc.
  • Unterstützung bei der Vereinbarung von Familie und Beruf

Gehalt von wissenschaftsstützendem Personal

Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder den Besoldungstabellen des Freistaates Bayern. Die Eingruppierung ist meist schon im Ausschreibungstext der Stelle festgelegt.